Nachdem das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel (BVL) am 20. März den Verkauf von Cannabidiol in Lebensmitteln für nicht zulässig erklärt hat, haben sich Interessenvertreter der Nahrungsmittelherstellung in Europa geäußert. Die European Industrial Hemp Association (EIHA) hat die Erklärung des BVL am 11. April mit einer 10-seitigen Erklärung beantwortet. In diesem wird die Haltung des BVL gegenüber CBD als seltsam und unverständlich beschrieben.


Cannabidiol in Lebensmitteln soll unzulässig sein

Die EIHA kritisiert dabei scharf, dass der Anbau des Nutzhanfes und die Herstellung der CBD-Produkte legal sind, diese aber dann doch öffentlich als illegal eingeordnet und diskriminiert werden, wenn sie in den Regalen stehen und der Endkunde sie kaufen will. Dies fördere unter anderem auch eine Verwechslung der Zielgruppen, Gesundheitsnutzer und Cannabiskonsumenten.

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Daher fordert die EIHA die Verbraucherschutzbehörde dazu auf, ihre Erklärung diesbezüglich zu überarbeiten. In der Erklärung des BVL heißt es, man wisse nicht, in welchem Fall CBD in Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln vermarktbar wäre. Man sei der Ansicht, dass CBD-haltige Produkte grundsätzlich entweder eine Zulassung als Lebensmittel oder als neuartiges Lebensmittel, also Novel Food, benötigen, bevor man sie vermarkten dürfe.

Handel mit Nutzhanfprodukten muss frei von Beschränkungen sein

Das Ziel der Organisation EIHA ist es, den Handel mit Cannabidiol in der Europäischen Union von den Restriktionen zu befreien. Dies betrifft nun insbesondere den Status von CBD als Novel Food. Dieser Begriff wurde in der EU 1997 mit der gleichnamigen Verordnung eingeführt. Diese besagt, dass Nahrungsmittel, die ab 1997 neu in den Markt eingeführt werden, als neuartiges Lebensmittel gelten und bestimmte Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Wenn also Lebensmittel vor 1997 in den Mitgliedstaaten der EU nicht von einer größeren Menschengruppe verzehrt worden sind, sind sie laut Verordnung Novel Food. Das eigentliche Ziel dieser Verordnung sollte sein, genetisch manipulierte oder synthetisch hergestellte Lebensmittel zu prüfen, bevor sie in der EU gehandelt werden dürfen.

Hanf wird in Europa schon lange verwendet

Hanf ist dem europäischen Verbraucher nicht neu, auch nicht im Bereich der Nahrung, daher sollte es dafür keiner speziellen Zulassungen bedürfen. Die EIHA hat sich um wissenschaftliche Belege bemüht, die beweisen, dass in Europa seit Langem Hanfpflanzen als Quelle für Nahrung verwendet werden. Die Interessengemeinschaft warnt davor, dass die Restriktionen des BVL gegen Nutzhanfprodukte, speziell Hanfextrakte, die neu gewachsene Wirtschaft empfindlich stören. Die Novel Food Verordnung soll genmanipulierte oder synthetische Lebensmittel kontrollieren, nicht Naturprodukte behindern, die seit Langem verwendet werden.