Der Deutsche Hanfverband startet heute die Justizoffensive, mit der das Cannabisverbot vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden soll.


Jedes Jahr werden in Deutschland Zehntausende Menschen wegen Cannabis verurteilt. Dabei ist das Verbot auf jeglichen Ebenen ungeeignet, nicht erforderlich und erst recht nicht verhältnismäßig. Das Verbot von Cannabis ist verfassungswidrig! Das letzte grundsätzliche Urteil des Verfassungsgerichts stammt aus dem Jahr 1994. In Uruguay, Kanada und einigen Bundesstaaten der USA wurde Cannabis bereits vollständig legalisiert. In Mexiko und Südafrika haben die höchsten Gerichte klargestellt, dass die Prohibition in ihrem Land gescheitert sei und Gesetzesänderungen notwendig sind.

Der DHV ruft Richter dazu auf, einen konkreten Normenkatalog nach Art. 100 Abs. 1 GG zu stellen, damit das Bundesverfassungsgericht das Cannabisverbot überprüft.

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Um diese Entscheidung herbeizurufen, hat der Deutsche Hanfverband die Berliner Anwälte Henriette Scharnhorst und Johannes Honecker mit der Erstellung eines Musterkontrollantrags beauftragt. Mithilfe der sogenannten Richtervorlage können Richter das Bundesverfassungsgericht anrufen und so eine Neubeurteilung des Verbots auf Basis, der nun vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vornehmen.

Auch Betroffene des Verbots können die Vorlage in ihren Strafverfahren verwenden, um sich durch die Instanzen zu klagen. Sie können vor Gericht die ausführliche juristische und wissenschaftliche Begründung verlesen oder durch ihre Rechtsanwälte verlesen lassen und so begründen, weswegen in ihren verfassungsgarantierten Rechten eingegriffen wird. Außerdem können sie die Mustervorlage benutzen um Verfassungsbeschwerde gemäß Art.93 Abs.1 Nr. 4a GG einzulegen.

Durch die parallel erfolgende Werbung für die Richtervorlage in diversen juristischen Fachpublikationen will der Hanfverband Juristen auf die Verfassungswidrigkeit aufmerksam machen und sie zum Handeln auffordern.

Wir wissen, dass es in Deutschland viele Richter, Strafrechtsprofessoren, Staats- und Rechtsanwälte gibt, die das Verbot ebenso wie wir als gescheitert beurteilen und an seiner Verfassungskonformität zweifeln. Das Bundesverfassungsgericht kann der Politik den Auftrag für eine neue Gesetzgebung erteilen und so den entscheidenden Impuls für die Legalisierung geben”, so der Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands, Georg Wurth, zum Start der Offensive.

Hier gibt es alle weiteren Informationen zur Justizoffensive:

https://hanfverband.de/richtervorlage